Covid-19-Abstriche

PCR, Antigentest, Antiköpertest, Schnelltest, Abstrich? Was, wann, warum?

Wir bringen Klarheit in den Testdschungel:

Bin ich jetzt infiziert? Ist das, was ich heute habe, eine Erkältung oder Corona?

Um diese Frage zu klären, gibt es derzeit 2 Möglichkeiten:

  • Man kann einen Abstrich aus Rachen und/oder Nase auf genetische Bestandteile des Covid-Virus machen (PCR).

Die Untersuchung auf genetische Bestandteile (PCR) erfordert ein „Aufbrechen“ der Virusstruktur, was Zeit und verschiedene laborchemische Prozesse braucht. Diese Methode ist sehr sicher und genau, dauert aber einige Stunden und wird in der Regel in einem Labor durchgeführt.

  • Man kann einen Abstrich aus der Nase auf Oberflächenbestandteile des Covid-Virus untersuchen (Antigentest/Schnelltest).

Der Schnelltest auf Oberflächenbestandteile (Antigene) ist in 15 – 20 Minuten fertig und zeigt eine farbige Reaktion, die direkt am Testort abgelesen werden kann. Er zeigt aber nur an, ob man in diesem Augenblick und in den folgenden 3-6 Stunden ansteckend für das Virus ist und sollte im Fall eines positiven Ergebnisses noch mal durch einen PCR-Test bestätigt werden.

War die Erkältung vor 6 Wochen Covid-19? Habe ich das schon hinter mich gebracht?

Wenn wir eine Krankheit durchgemacht haben, hat unser Immunsystem Waffen gegen den krankmachenden Keim entwickelt, die man Antikörper nennt. Diese können nach Ausheilung der Erkrankung durch eine Blutentnahme nachgewiesen werden und zeigen an, dass wir die Krankheit erfolgreich besiegt haben (Antikörpertest).

Ein positiver Antikörpertest sagt uns aber noch nicht, ob und wie lange wir gegen die Erkrankung immun sind. Er kann uns daher in falscher Sicherheit wiegen, weil wir meinen, uns nicht mehr anstecken zu können.

Dieser Test ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Unsere Empfehlung:

Fühlen Sie sich krank oder hatten Sie engen Kontakt zu einer positiv-getesteten Person, sollte es der PCR-Test sein.

Sind Sie gesund und wollen „auf Nummer sicher gehen“, können Sie den Antigen-Schnelltest machen, auf dessen kostenlose Durchführung nach der aktuellen Testverordnung alle Bürger*innen einmal pro Woche einen Anspruch haben.

Sämtliche Testarten können Sie in unserer Praxis durchführen lassen.